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   VG Regensburg, 14.02.2014 - RO 9 S 14.110   

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VG Regensburg, 14.02.2014 - RO 9 S 14.110 (https://dejure.org/2014,2570)
VG Regensburg, Entscheidung vom 14.02.2014 - RO 9 S 14.110 (https://dejure.org/2014,2570)
VG Regensburg, Entscheidung vom 14. Februar 2014 - RO 9 S 14.110 (https://dejure.org/2014,2570)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Auszug aus VG Regensburg, 14.02.2014 - RO 9 S 14.110
    Dabei ist bei der gerichtlichen Überprüfung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegenüber Unionsbürgern auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts abzustellen (vgl. BVerwG, U.v. 3.8.2004 - 1 C 30.02 - juris Rn. 28 ff.).

    Insoweit trifft die Ausländerbehörde eine Pflicht zur ständigen verfahrensbegleitenden Kontrolle der Rechtmäßigkeit ihrer aufenthaltsbeendenden Maßnahme (vgl. BVerwG, U.v. 3.8.2004 - 1 C 30.02 - juris Rn. 30).

  • VGH Bayern, 16.01.2009 - 19 C 08.3271

    Anforderungen an den Verlust des Freizügigkeitsrechts

    Auszug aus VG Regensburg, 14.02.2014 - RO 9 S 14.110
    Vielmehr hat der Antragsteller die ernstliche Absicht, eine Beschäftigung auch tatsächlich aufnehmen zu wollen, bisher nicht objektivierbar nach außen erkennen lassen, wie es aber erforderlich wäre (vgl. BayVGH, U.v. 16.1.2009 - 19 C 08.3271 - juris).
  • VG Bayreuth, 15.06.2016 - B 4 K 14.705

    Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts

    Wie bei anderen Maßnahmen, die die Beendigung des Aufenthalts gegenüber Unionsbürgern zur Folge haben, ist dabei die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung maßgeblich (VG Regensburg, B. v. 14.02.2014 - RO 9 S 14.110 - juris Rn. 23 unter Verweis auf BVerwG, U. v. 03.08.2004 - 1 C 30/02 - BVerwGE 121, 297/308-310 = NVwZ 2005, 220/222f. zu § 12 AufenthG/EWG).
  • VG Osnabrück, 03.02.2015 - 5 A 74/14

    Freizügigkeitsrecht, Verlust des Freizügigkeitsrechts, freizügigkeitsberechtigt,

    Sie hat dabei aber nicht mögliche Eingliederungsschwierigkeiten einbezogen (vgl. hierzu auch: VG Regensburg, Beschl. v. 14.02.2014, RO 9 S 14.110, juris, Rn. 37), die sich gerade aus dem psychischen Zustand der Klägerin (vgl. hierzu: Fachärztliche Bescheinigung des Prof. Dr. med. ... vom 21.01.2014) und dem möglichen Fehlen einer Erwerbsfähigkeit ergeben könnten.
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